Unsere Kanzlei

honorar

Reden wir über Geld

Unsere Arbeit besteht darin, Ihnen Einsparpotentiale aufzuzeigen, also möglichst Geld zu sparen und Sie so zu beraten, dass Ihr Geld gut und sicher angelegt ist. Darüber hinaus erarbeiten wir mit Ihnen strategische Handlungsoptionen, natürlich wieder mit dem Ziel, Ihr Vermögen, Ihre Mittel zu optimieren.
Sowohl als Privatkunde als auch als Unternehmer möchten Sie wissen, mit welchen Gebühren Sie für unsere Dienstleistungen rechnen müssen. Unsere Vergütung hängt von der Art der Beratung und Dienstleistung ab, ob juristisch, betriebswirtschaftlich oder steuerlich. Im Wesentlichen rechnen wir ab wie folgt.

Erstberatung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Steuerberatervergütungsverordnung schreiben für die rechtliche bzw. steuerliche Erstberatung von Verbrauchern eine Gebühr i.H.v. 190,- Euro netto vor. In dieser Erstberatung analysieren wir Ihr Anliegen sowie das steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Umfeld. Wir geben Ihnen erste Hinweise auf Lösungen und zeigen auf, wie wir in Ihrem Fall tätig werden können.

Honorare nach Arbeitszeit

Wir rechnen die Gebühren für unsere Dienstleistungen grundsätzlich nach Zeitaufwand ab. Wir finden für Ihren Fall einen Spezialisten in unserem Team. Unsere Spezialisten haben unterschiedliche Stundensätze.

  • Laufende Buchhaltung von 65,– bis 95,– Euro
  • Laufende Steuerberatung von 140,– bis 190,– Euro
  • Wirtschaftsprüfung von 160,– bis 250,– Euro
  • Rechtsberatung von 190,–- bis 250,– Euro

Diese Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen.
Für unsere Kunden machen wir die Abrechnung auf Stundensatzbasis mit einem detaillierten Tätigkeitsbericht transparent.

Gesetzliche Vergütungsregelungen

Für bestimmte Mandatsaufgaben bei Rechtsanwälten und Steuerberatern greift die gesetzliche Vergütung, die je nach Gegenstandswert angesetzt wird.

Pauschale

In langjährigen Mandatsbeziehungen stehen wir unseren Kunden mit regelmäßigen Auskünften auch für einen Pauschalbetrag zur Verfügung. Voraussetzung einer Pauschalvereinbarung ist, dass der Arbeitsaufwand von vornherein abzuschätzen ist.

Grundsätzlich bitten wir Sie, die Honorarfrage offen anzusprechen, damit später keine Irritationen aufkommen. Wir sind als Steuer- oder Wirtschaftsberater zu einem großen Teil unserer Zeit damit beschäftigt, uns um das Geld unserer Mandanten zu kümmern. Das erfordert Vertrauen und Transparenz von beiden Seiten und dies pflegen wir auch, wenn wir über die Vergütung für unsere Beratung sprechen.